Schießplatzordnung der Bruchsaler Blankbogenschützen e.V.
Die nachstehende Schießordnung ist auf dieser Anlage für alle Bogenschützen (Vereinsmitglieder und Gäste) verbindlich. Der Vorstand überwacht die Einhaltung dieser Ordnung und behält sich bei Verstößen entsprechende Maßnahmen vor.
- Das Schießen darf nur an den entsprechend vorgesehenen Plätzen ( Übungsrange und Parcours) stattfinden.
- Der Parcours darf nur am vorgesehenen Eingang, bei der Übungsrange betreten werden. Es muss das Warnschild :”Schützen im Parcours!!” gesetzt werden. Bei gegenseitiger Absprache kann eine zweite Gruppe am entgegen gesetzten Ende (bei den Hirschen) in den Parcours starten. Am Parcourseingang darf eine zweite Gruppe erst dann starten, wenn die vorherige Gruppe die Hirsche erreicht hat und die Signalglocke betätigt wurde.
- Jeder Schütze, der den Parcours betritt wenn das Schild :”Schützen im Parcours!!” gesetzt ist hat die Pflicht, sich insbesondere im Waldbereich, nötigenfalls durch Rufe zu überzeugen, dass kein anderer Schütze durch seinen Schuss gefährdet werden könnte.
- Es darf bei gesetztem Schild nur von den offiziellen Abschusspflöcken geschossen werden und nur dann, wenn sich deutlich sichtbar keine Personen im Gefahren-bereich befinden.
- Ist eine Pfeilsuche hinter dem Ziel notwendig, so ist dies nachfolgenden Schützen eindeutig zu signalisieren, z.B. durch ein Gruppenmitglied oder deutlich sichtbares Bogenmaterial vor dem Ziel.
- Der Parcours darf nur in der vorgegebenen Reihenfolge (von Scheibe 1 zu Scheibe 2…usw.) begangen werden.
- Es muss mindestens ein volljähriges Mitglied bei einer Gruppe sein.
- Das Schießen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ist verboten!
- Der Bogen (mit aufgelegtem Pfeil) darf nur auf der Übungsrange und am Pflock jeweils in Richtung des Ziels ausgezogen werden.
- Schüsse in die Luft sind grundsätzlich verboten.
- Jeder Schütze haftet persönlich für seinen Schuss. Daher wird eine private Haftpflichtversicherung dringend empfohlen. Eltern haften für ihre Kinder.
- Diese Schießordnung kann jederzeit durch entsprechende Zusätze (insbesondere, was die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Mitglieder anbelangt) ergänzt, bzw. erweitert werden.